IHRE RECHTE

Nach einen unverschuldeten Unfall

Ihr Recht auf Kostenerstattung

Ihr Recht auf Kostenerstattung

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten tragen! Das umfasst unter anderem: Das Bestellen eines Kfz-Gutachters, das Beauftragen eines Fachanwaltes, die Reparaturkosten, die Wertminderung, die Kosten für einen Mietwagen oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall.

Ein Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens

Ein Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Kfz-Gutachter seiner Wahl für ein Unfallgutachten heranzuziehen. Ein Unfallgutachten dient zur Beweissicherung und Feststellung von Schadensumfang und Schadenshöhe. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Wir sichern Ihre fahrbaren Werte!
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Merkantile Wertminderung

Merkantile Wertminderung

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Kfz-Gutachten belegt werden. Verzichten Sie nicht auf Geld, das Ihnen zusteht!
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Abrechnung auf Gutachtenbasis

Abrechnung auf Gutachtenbasis

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens durch einen qualifizierten Kfz-Gutachter erstatten zu lassen.

Unabhängige Beweissicherung

Unabhängige Beweissicherung

Die vollständige Beweissicherung durch einen Kfz-Gutachter über Schadensumfang und Schadenshöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Handeln Sie schnell, um Ihren Verlust so gering wie möglich zu halten! Mehr über Kfz-Unfallgutachten…

Umfang des Schadens

Umfang des Schadens

Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Dies sollte durch ein Schadengutachten von einem unabhängigen Kfz-Gutachter und Beweisbilder belegt werden.

Mietwagen

Mietwagen

Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, so haben Sie Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Wenden Sie sich an die örtlichen Autovermieter. Alternativ können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

Eigenes Schadensmanagement

Eigenes Schadensmanagement

Bestehen Sie auf Ihrem Recht: Sie selbst entscheiden über die Schadenabwicklung! Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch ein sogenanntes Schadensmanagement des Unfallgegners ausgeschaltet wird.

Schadenminderungspflicht

Schadenminderungspflicht

Ihr Kfz-Gutachter trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmern, die mit ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung finanzieren.

Rechtsanwalt des Vertrauens

Rechtsanwalt des Vertrauens

Die Anwaltskosten des Geschädigten hat grundsätzlich die Versicherung des Schädigers zu tragen.

Werkstatt des Vertrauens

Werkstatt des Vertrauens

Lassen Sie sich nicht verunsichern. Sie wählen die Kfz-Werkstatt selbst aus und sind nicht verpflichtet, eine “Vertrauens- oder Partnerwerkstatt” des Versicherers aufzusuchen.

Noch Fragen zu Ihren Rechten?

Wir helfen Ihnen gerne weiter...