Ihr Recht auf Kostenerstattung
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten tragen! Das umfasst unter anderem: Das Bestellen eines Kfz-Gutachters, das Beauftragen eines Fachanwaltes, die Reparaturkosten, die Wertminderung, die Kosten für einen Mietwagen oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall.