Selbstverständlich unterstützen wir Sie mit einem Wertgutachten auch bei Schicksalsschlägen wie einer Scheidung oder im Erbfall. Auch wenn wir Ihnen leider die emotionale Tragweite eines solchen Ereignisses nicht ersparen können, so können wir doch Ihre fahrbaren Werte begutachten. Damit unterstützen wir Sie, um wenigstens den finanziellen Verlust so gering wie möglich zu halten.